Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
K&L Unternehmerberatung GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Christian Krauß und Maximilian Losch (nachfolgend: "K&L")
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die K&L mit seinen Kunden schließt, wenn es sich dabei um einen Unternehmer, einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“ oder „Auftraggeber“ genannt) handelt.
(2) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als K&L ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn K&L in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von K&L / Mitwirkung des Kunden
(1) K&L erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen im den Bereichen Onlinemarketing, Anfragengenerierung, Mitarbeitergewinnung, sowie der Erstellung von Web- und Landeseiten. Außerhalb der Erstellung von Web- und Landeseiten wird ein bestimmter Erfolg von K&L nicht geschuldet.
(2) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß auf erstes Anfordern zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch K&L, bleibt der Vergütungsanspruch von K&L unberührt.
(3) In Bezug auf die von K&L zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht K&L in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(4) K&L ist berechtigt, dem Kunden geschuldete Leistungen auch von Erfüllungsgehilfen / Subunternehmern und Dritten erbringen zu lassen.
(5) Der Kunde bleibt für die rechtskonforme Ausgestaltung von Inhalten auf Web- und Landeseiten selbst verantwortlich. Eine rechtliche Überprüfung erstellter Inhalte durch K&L erfolgt nicht.
(6) Sollte die Verwendung von Bild- und/oder Filmmaterial im Wege der Zusammenarbeit erforderlich werden, hat der Kunde K&L sämtliche Nutzungs- und Bearbeitungsrechte daran zum Zwecke der Vertragserfüllung zur Verfügung zu stellen beziehungsweise eine jeweils hinreichende Lizenz zu organisieren.
(7) Die bei K&L gebuchten Leistungen sind nicht auf Dritte übertragbar.
(8) Sofern der Kunde die Erstellung einer Web-/Landeseite bucht, unterteilen sich diese Leistungen in eine selbstständige Konzipierungs- und in eine Produktionsphase.
(9) Erbringt der Kunde vereinbarte Mitwirkungshandlungen nicht oder nicht vollständig, bleibt der Vergütungsanspruch von K&L unberührt.
(10) Budget für etwaige Werbekampagnen ist in der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung nicht enthalten. Dieses trägt der Kunde ausschließlich selbst.
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen K&L und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen. Fernmündliche Vertragsschlüsse werden von K&L nach erteilter Einwilligung durch den Kunden aufgezeichnet.
(2) Der Kunde erhält bei fernmündlichem Vertragsschluss auf Wunsch von K&L eine Auftragsbestätigung, welche jedoch für den Vertragsschluss nicht konstitutiv ist.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von K&L außerhalb der Konzipierungsphase nicht dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-10.
(2) K&L kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Abnahme der Leistungen setzt eine Funktionsprüfung durch den Kunden voraus. Die Funktionsprüfung ist erfolgreich durchgeführt, wenn die Anpassungsleistungen die vereinbarten Anforderungen erfüllen.
(4) Wird die Funktionsprüfung erfolgreich durchgeführt, ist die Abnahme unverzüglich zu erklären. K&L kann den Kunden mit Fristsetzung von einer Woche zur Teil- bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber K&L nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind. Über etwaige Mängel wird ein Mängelprotokoll vom Kunden angefertigt und K&L überlassen. Das Übermittlungsrisiko liegt beim Kunden.
(5) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist K&L verpflichtet und berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen. Die Leistungen von K&L zur Mängelbeseitigung sind dabei nach Zeitaufwand zu vergüten, sofern sie zwei Zeitstunden überschreiten. Dies gilt auch für Leistungen zur Beseitigung von Mängeln, die nach Abnahme festgestellt werden. Insoweit ist ein branchenüblicher Stundensatz einer Unternehmensberatung in Ansatz zu bringen.
(6) K&L ist bei Vorliegen eines erheblichen Mangels berechtigt, zwei Mal binnen einer angemessenen und vom Kunden zu setzenden Frist nachzubessern. Der insoweit entstehende Zeitaufwand ist vom Kunden separat zu vergüten, Absatz (5) gilt entsprechend. Unerhebliche Mängel der (Teil-)Leistung stehen einer Abnahme nicht entgegen.
(7) Ist zwischen den Parteien streitig, ob ein erheblicher oder ein unerheblicher Mangel eines Werkes vorliegt, ist darüber vor Betreiben eines Rechtsstreits ein von einer Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellter Sachverständiger anzuhören. Der Kunde ist für die angemessene Vergütung des anzurufenden Sachverständigen vorleistungsverpflichtet. Sollte der angerufene Sachverständige das Bestehen eines erheblichen Mangels am Werk feststellen, wird K&L dem Kunden die insoweit entstandenen Aufwendungen ersetzen.
(8) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von K&L gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von K&L hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(9) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
(10) Sofern die Mängel, die zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages führen, nicht erhebliche Mängel im vorgenannten Sinn darstellen, hat der Kunde auch keinen Anspruch auf Rückforderung von Teilen der Vergütung.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von K&L angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer, sofern diese erhoben wird.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von K&L erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von K&L ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von K&L ist anders lautend. Eine K&L erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.
(3) Sofern mit K&L als Bezahlart Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde K&L ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. Dafür kann das im Anhang zu diesen AGB befindliche Muster benutzt werden.
(4) K&L stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer (sofern anfallend) ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an K&L zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.
(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Die Vertragslaufzeit wird von den Parteien individuell im Hauptvertrag bestimmt. Wird der Vertrag nicht spätestens vier Wochen vor Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, verlängert er sich jeweils zu gleicher Laufzeit und gleichen Bedingungen. Eine im Wege der Erstlaufzeit entrichtete Einrichtungspauschale wird im Verlängerungsfall jedoch nicht abermals erhoben.
(2) Etwaige freie Kündigungsrechte während der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.
(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt stets unberührt.
§ 7 Verzug / außerordentliche Kündigung
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch K&L beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei K&L eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei K&L vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält K&L sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber K&L in Verzug, ist K&L berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. K&L wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
§ 8 Erfüllung
(1) K&L wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. K&L ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Ist K&L gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von K&L unberührt.
§ 9 Verhalten und Rücksichtnahme
Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns uns gegenüber zu gewährleisten. Wir behalten uns vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über unser Unternehmen und unsere Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.
§ 10 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass K&L überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der Kunde stellt K&L insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 11 Nutzungsrechte
(1) In Bezug auf von K&L Web- und Landeseiten gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und dauerhaftes Nutzungsrecht in Bezug auf die von K&L erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von K&L für den Kunden erstellt wurden (z. B. alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertig gestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) In Bezug auf Onlinemarketingmaßnahmen und Anfragengenerierung durch K&L gilt: Der Kunde erhält ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den von K&L erstellten Inhalten für die Dauer der Vertragslaufzeit.
(3) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die K&L nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.
(4) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht vorbehaltlich anderslautender Individualvereinbarung erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an K&L über.
(5) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 12 Haftung
(1) K&L haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet K&L nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet K&L nicht für Daten- und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.
§ 13 Widerrufsrecht
Unternehmern und Kaufleuten steht von Gesetzes wegen bei fernmündlich geschlossenen Verträgen kein Widerrufsrecht zu. K&L gewährt ein solches auch nicht auf vertraglicher Grundlage.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn K&L und der Kunde eine entsprechende individualvertragliche Abrede getroffen haben. Solche haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist die Bestätigung von K&L maßgebend.
(2) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von K&L. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von K&L.
AGB Stand: 30.06.2022 © Vervielfältigung verboten